Gewerbe rückwirkend anmelden – Bis zu 60 Wochen möglich?

Gewerbe rückwirkend anmelden – Bis zu 60 Wochen möglich?
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Gewerbe rückwirkend anmelden – Bis zu 60 Wochen möglich?

Du hast es verschwitzt dein Gewerbe anzumelden? Erfahre welche Möglichkeiten du hast damit umzugehen. Ein Gewerbe nachträglich anmelden kannst du bis zu maximal 60 Wochen. Wer jedoch zu lange wartet muss mit einem Bußgeld rechnen. Du musst innerhalb kürzester Zeit nach dem du gestartet bist, möglichst zeitnah, Dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt in deinem Bezirk anmelden.

Quelle


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https://www.gewerbeanmeldung.com/gewerbe-anmelden/gewerbeschein/gewerbe-rueckwirkend-anmelden/
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